Fragen & Antworten
Genehmigungsverfahren
Welche Genehmigungen müssen erteilt werden, um den Bau der NEL zu realisieren? Wie ist der Stand der Dinge?
Auf welchen gesetzlichen Grundlagen werden die Genehmigungen der NEL erteilt?
„Die Raumordnungsverfahren fußen auf den landesplanerischen Gesetzen der jeweiligen Bundesländer. Das eigentliche Genehmigungsverfahren, das so genannte Planfeststellungsverfahren, wird auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes durchgeführt, das fachgesetzliche Belange wie Naturschutz, Wasserhaushaltsgesetze, Denkmalschutz oder Umweltverträglichkeitsprüfungen in einem Verfahren konzentriert und mit dem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss endet. Neben der Trassengenehmigung wird eine technische Genehmigung durch die Behörden entsprechend der Verordnung über Gashochdruckleitungen als Baugenehmigung erteilt. Beide Genehmigungen sind Voraussetzungen für den Bau einer Gashochdruckleitung.“
Welche Genehmigungen liegen bislang vor?
In den beteiligten Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ist die erste Genehmigungsphase mit dem Abschluss der Raumordnungsverfahren bereits beendet. Die Planfeststellungsverfahren sind in den vergangenen Wochen gestartet worden.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Verzögerung des Baubeginns der NORD STREAM, die mit der OPAL und NEL ein zusammenhängendes Infrastrukturmaßnahmenpaket bildet?
Die Zeitplanung, die sowohl lange Lieferzeiten für Baumaterialien, den intensiven Dialog während des komplexen Genehmigungsverfahrens als auch umfassende Sicherheitstest berücksichtigt, sieht weiterhin vor, dass die Arbeiten zur Verlegung des ersten Stranges der NORD STREAM nach Abschluss der laufenden Genehmigungsverfahren in den Anrainerstaaten 2010 beginnen. Das erste Gas soll nach Abschluss der Testphase im Jahr 2011 fließen.










