Projektphasen
Von der Vision einer neuen Pipeline über den ersten Spatenstich bis zum Start der Lieferung muss jede Menge schweres Material bewegt werden: Ausrüstung, Baufahrzeuge, Tonnen von Erde, noch mehr Stahl – und Papier. Das hat angesichts der Größe des Projekts nicht minder Gewicht.
Am Anfang der Planungen zur Nord Stream, NEL und OPAL stand die Idee: Wir schaffen mehr Versorgungssicherheit für Europa und Deutschland. Der Startpunkt der Pipeline in Lubmin bei Greifwald und dem Ziel im niedersächsischen Rehden wurde mit der Entscheidung über den Verlauf der Nord-Stream-Pipeline festgelegt. Doch welche Route die neue Pipeline zwischen dem Start- und Endpunkt nehmen wird, das ist Gegenstand detaillierter Untersuchungen und einem intensiven Dialog zwischen den zuständigen Behörden und dem Bauträger.
Das Raumordnungsverfahren
In einem vorbereitenden Schritt werden geografische Informationen über die geplante Route einschließlich der Varianten zusammengestellt. Die Trasseningenieure stellen die Ergebnisse der bisherigen Planungsarbeiten den zuständigen Behörden und Kommunen unter anderem in einer Antragskonferenz vor. Bei einem solchen Termin werden im Anschluss nicht nur Informationen zum möglichen Trassenverlauf oder zu lokalen Besonderheiten ausgetauscht, sondern auch der Umfang der raumordnerischen Untersuchungen und deren inhaltlichen Aufbereitung für das Raumordnungsverfahren festgelegt.
Die Verfahrensunterlagen bestehen im Wesentlichen aus Raumverträglichkeitsuntersuchung und ersten Umweltverträglichkeitsstudie. Sie bilden die Basis für das folgende landesplanerische Raumordnungsverfahren. Auf dieser Grundlage gehen Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange, also den Behörden, Umweltverbänden aber auch von Bürgern der anliegenden Kommunen bei der Landesplanungsbehörde ein. Diese prüft dann, ob sich das Projekt mit der Landesplanung für die Region und bereits bestehenden Projekten vereinbaren lässt und ob das Vorhaben in energiewirtschaftlicher, ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht den raumordnerischen Vorstellungen des Landes entspricht beziehungsweise mit diesen in Einklang gebracht werden kann.
Das behördliche Raumordnungsverfahren sollte innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen sein und gilt als Entscheidungsgrundlage für das darauf folgende Planfeststellungsverfahren.
Das Planfeststellungsverfahren
Für ein Energieinfrastrukturprojekt mit der Dimension der Norddeutschen Erdgasleitung ist ein konzentriertes Behördenverfahren notwendig. In diesem energiewirtschaftlichen Planfeststellungsverfahren werden sämtliche öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Belange geprüft und gegeneinander abgewogen. Waldwirtschaftliche Gesichtspunkte spielen dabei ebenso eine Rolle wie der Erhalt von Schutzgebieten.
In einem Anhörungsverfahren nehmen die zuständigen Behörden Stellung zu den eingereichten Planungsunterlagen, die zudem öffentlich ausgelegt werden. Damit wird allen Parteien, die vom Projekt berührt werden, die Gelegenheit gegeben, sich zu äußern und ihre Bedenken und Anregungen in das Verfahren einzubringen. Sämtliche Stellungnahmen fließen schließlich in die Entscheidung der Planungsbehörde ein. Sie schließt das Verfahren mit einer Beschlussfassung zum Planfeststellungsverfahren ab.










